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Unser Kompetenz – Ihr Vorteil
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Soll ein bebautes Grundstück grundbuchrechtlich geteilt werden, benötigen Sie eine bauordnungsrechtliche
Teilungsgenehmigung nach § 8 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW).
Wir als Architekten beantragen Teilungsgenehmigung bei der zuständigen Baubehörde.
Bei dieser Aufteilung stellen wir sicher, daß die jeweilige Wohnung selbst in sich abgeschlossen ist.
Ferner werden die Gemeinschaftsteile festgelegt. Innerhalb von 4 –6 Wochen erhalten Sie, wenn keine
bauordnungsrechtliche Belangen entgegenstehen, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung, den Bauplänen und dem Lageplan ist ein Termin bei einem Notar
notwendig. Er erstellt die notarielle Teilungserklärung , die ins Grundbuch eingetragen wird.
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Wie können wir Ihnen helfen ?
Ihre Mitteilung wird umgehend bearbeitet. Sie erhalten in Kürze Ihre gewünschten Informationen.
Vielen Dank!
Der Eigentümer eines Grundstücks ist automatisch auch Eigentümer des darauf stehenden Hauses. Sind Ehegatten je
zu 1/2-Anteil Miteigentümer eines Grundstück mit einem vierstöckigen Mietshaus, so gehören nicht etwa jedem
Ehegatten zwei Etagen; vielmehr gehören alle vier Stockwerke beiden gemeinsam.
Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) erlaubt jedoch, das Eigentum an einem Grundbesitz dergestalt aufzuteilen,
dass ein Miteigentümer des Grundstücks Alleineigentümer einer Wohnung wird. Hierbei ist sogar möglich, neben
der Wohnung selbst auch einen Kellerraum, einen Tiefgaragenplatz und die Terrasse als Alleineigentum zuzuordnen.
Es handelt sich dann um sog. Sondereigentum. Demgegenüber bleiben die gemeinsam benutzten Räumlichkeiten
(Treppenhaus, Heizungskeller, Dachstuhl etc.) im Gemeinschaftseigentum aller Miteigentümer.
Die Aufteilung in Wohnungseigentum bedarf einer notariellen Teilungserklärung, die in das Grundbuch eingetragen
wird. Der Teilungserklärung werden Kopien der Baupläne angefügt, in denen die genaue Aufteilung eingezeichnet wird,
nämlich welche Räume zum Sondereigentum und damit zum Alleineigentum werden und welche Gebäudeteile im
Gemeinschaftseigentum bleiben. Bei der Aufteilung muss sichergestellt sein, dass die jeweilige Wohnung selbst
in sich abgeschlossen ist, d. h. sie einen eigenen Zugang vom Gemeinschaftseigentum aus besitzt. Dies wird von
der Baubehörde durch eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt. Diese Bescheinigung, bei deren
Beantragung Ihnen Ihr Architekt hilft, sollten Sie vor Beurkundung der Teilungserklärung besorgen. In der Regel
benötigt die Baubehörde für die Erteilung 3 bis 4 Wochen.
und sämtliche Beschlüsse der Eigentümerversammlung sorgfältig durchsehen. Sie sind für ihn bindend!
Kosten Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum
Notargebühren richten sich nach der Kostenordnung. Die Beurkundungsgebühren richten sich nach dem sogenannten
Geschäftswert, bei einer Teilungserklärung mithin nach dem Wert des Grundstücks einschließlich der bereits
realisierten oder geplanten Bebauung. Hinzu kommen noch Verwaltungsgebühren für die Abgeschlossenheitsbescheinigung,
die Sie an die Baubehörde entrichten müssen.
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